Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im kaufmännischen Verkehr auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn wir nicht oder nicht nochmals ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen haben.
  3. Der Einbeziehung anderer als unseren vorliegenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
  4. Mit der Auftragserteilung an uns, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen, erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen

  1. Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen und Lieferungen unseres Hauses gelten nur, wenn sie von uns schriftlich (siehe Vertrag) bestätigt werden. Reservierungen von Räumlichkeiten für Veranstaltungen werden ebenfalls erst durch unsere schriftliche Bestätigung (siehe Vertrag) bindend.
  2. Bestellen Kunden ihrerseits unsere Leistungen und wiederholen sie diese Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt (etwa bei telefonischen oder per E-Mail versandten Bestellungen), so sind sie verpflichtet, auf ihren Erstkontakt ausdrücklich hinzuweisen. Andernfalls werden wir jede Bestellung separat behandeln und bei einer eventuellen Stornierung auch als selbständigen Auftrag abwickeln.
  3. Abweichungen zu unserem Angebot bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.
  4. Vertragsänderungen bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Stornierungen

  1. Unsere Kunden können mit uns vereinbarte Lieferungen oder Leistungen sowie die Reservierung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen bis einen Monate vor dem vereinbarten Leistungs- oder Lieferungszeitpunkt bzw. der Veranstaltung kostenfrei stornieren.
  2. Absagen ab 14 Tage vor Veranstaltungstermin: Zahlung von 100 % des vertraglich vereinbarten Gesamtwerts der Veranstaltung.

§ 4 Reduzierung der Gäste/ Teilnehmer

  1. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl, unabhängig davon, ob es sich um eine in unserem Hause oder extern durchgeführte Veranstaltung handelt, behalten wir unseren Anspruch auf Zahlung der Vergütung für unsere Lieferungen und Leistengen entsprechend dem Zeitpunkt des Eingangs der Absage wie folgt:
    • der Teilnehmerzahl bis 7 Tage vor dem vereinbarten Zeitpunkt unserer Lieferung und Leistungserbringung: Der Kunde muss nur die Vergütung zahlen, die auf die reduzierte Teilnehmerzahl entfällt.
    • Reduzierung der Teilnehmerzahl nach 3 Tagen vor dem vereinbarten Zeitpunkt unserer Lieferung und Leistungserbringung bleibt der Gesamtwert davon unberührt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit im Einzelfall keine Preise vereinbart wurden, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Preisliste von food & flavour Eventcatering. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwehrsteuer.
  2. für Hotelunterkunft, Spesen, Stundensätze, Visagebühren und den Transfer vor Ort gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  3. Food & flavour Eventcatering ist berechtigt eine Anzahlung in Höhe von 80 % des vertraglich vereinbarten Entgeltes zu verlangen. Diese ist 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
  4. Die Anzahlungsrechnung wird mit Glatten Beträgen + MwSt. entrichtet.
  5. Forderungen sind fällig und zu zahlen 10 Tage ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware.
  6. Hat der Kunde Getränke der er über uns bezieht, werden diese nach der Veranstaltung gezählt, verrechnet und an die Gesamtrechnung angepasst. Diese ist ab Rechnungsdatum binnen 10 Tagen zu begleichen.
  7. Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf einem unserer Konten als vorgenommen, so dass wir Schecks, Wechsel und Akzepte nur erfüllungshalber annehmen. Dabei anfallende Spesen, insbesondere bei Zahlungen oder Überweisungen aus dem Ausland, gleich welcher Art, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Ferner leisten wir keine Gewähr für rechtzeitiges Vorzeigen, Protesterhebung und rechtzeitige Rückgabe der Schecks, Wechsel und Akzepte.
  8. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  9. Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB bzw. in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank in allen übrigen Fällen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.
  10. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich von Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, alle, insbesondere vorbereitende, Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten oder einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  11. Dem Vertragspartner ist es untersagt, seine bestehenden oder künftigen Forderungen gegen food & flavour Eventcatering an Dritte abzutreten.
  12. Soweit Umstände, insbesondere die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, eintreten, die Zweifel an der Bonität unseres Kunden aufkommen lassen, können wir Vorauszahlungen bis zur Höhe der vollen Auftragssumme verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Sofern wir in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten, sind wir berechtigt, zusätzlich 50 % der Bruttoauftragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt

§ 5 Aufrechnung

  1. Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
  2. Unsere Kunden sind nicht berechtigt, an von uns leih-, miet- oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellten Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

§ 6 Liefer- und Leistungszeit

  1. Verbindliche Liefertermine bedürfen immer der Schriftform, per E-Mail oder mündlich, und müssen eine Telefonnummer, Adresse und einer Vorort anwesenden Person beinhalten.
  2. Auf Verlangen und Kosten des Vertragspartners wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist food & flavour Eventcatering berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  3. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Leistung aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen, so ist food & flavour Eventcatering berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Ersatz der Mehraufwendungen (z. B. für Transport- und Lagerkosten, Personalkosten) zu verlangen.
  4. food & flavour Eventcatering wird von der Lieferverpflichtung frei, soweit er an der Erfüllung durch den Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher Umstände (in Folge höherer Gewalt, Betriebsstörungen durch Streik oder Aussperrung, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Stau, Naturkatastrophen, Gewalttaten oder Anschläge ) gehindert wird, die er trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung unserer Lieferzeiten oder - fristen berechtigt unsere Kunden nur unter den Voraussetzungen des § 313 Abs. 3 BGB zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche unserer Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.
  5. Ansprüche wegen der nicht rechtzeitigen Erbringung unserer Dienstleistungen oder wegen der verspäteten Lieferung ist food & flavour berechtigt eine andere Firma (Leihkochfirma) bzw. anderen Dienstleister in unseren Namen zur Abwicklung des vereinbarten Geschäftes zu beauftragen. Eventuell anfallende Mehrkosten sind von der Firma food & flavour zu tragen.

§ 7 Annahmepflicht des Kunden

  1. Bei der Bereitstellung von Speisen und Getränken kommt regelmäßig nur eine unverzügliche An- bzw. Abnahme unserer Lieferungen und/oder Leistungen in Frage. Unsere Kunden sind daher verpflichtet, die von uns zeit- und qualitätsgerecht bereitgestellten Waren und Dienstleistungen an- bzw. abzunehmen. Ist dies nicht oder nicht rechtzeitig möglich oder verweigert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, oder ohne Angabe von Gründen die An- bzw. Abnahme, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs unserer Lieferung oder Leistung im Zeitpunkt der Bereitstellung der Waren und Dienstleistungen auf ihn über. In diesem Fall werden wir von unseren jeweiligen Leistungsverpflichtungen frei.

§ 8 Teillieferungen

  1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese nicht aus der Natur der von uns zu erbringenden Leistungen heraus ausgeschlossen sind.

§ 9 Beschaffenheitsangaben food & flavour

  1. Weichen unsere Angebotsangaben von unseren allgemeinen Produktbeschreibungen, unseren Mustern oder unseren Präsentationen ab, so sind allein die Angaben und Beschreibungen in unserem Angebot verbindlich.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke geht mit der Übergabe auf den Vertragspartner über.
  3. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke bereits mit deren Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
  4. Bei den von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen, Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine Haftung für bestimmte Qualitäten und Beschaffenheit unserer Lieferungen und Leistungen wird von uns nur übernommen, wenn diese Qualitäten und/oder Beschaffenheitsangaben zuvor von uns ausdrücklich schriftlich als rechtsverbindliche Beschaffenheitsangaben bezeichnet und als solche anerkannt worden sind.
  5. Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch von uns nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (insbesondere Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort) hervorgerufen werden sind maßgebend, dürfen wir ohne Einschränkung an unsere Kunden weitergeben, ohne dass unsere Kunden hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns herleiten können.
  6. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Vertragspartner in Verzug mit der Annahme ist. Die durch die Lagerung entstehenden Kosten, sind in diesen Fällen ab dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft vom Vertragspartner zu tragen. food & flavour ist berechtigt, nach Ablauf einer angemessen gesetzten Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.

§ 10 Gewährleistung

  1. Sind unsere Lieferungen und/oder Leistungen mangelhaft, so sind im kaufmännischen Verkehr die festgestellten Mängel schriftlich am Veranstaltungstag direkt zu rügen. Nachbesserungen sind nur direkt am Veranstaltungstag möglich. Andernfalls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht.
  2. Der Vertragspartner kann vom Vertrag zurücktreten oder das vertraglich vereinbarte Entgelt mindern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung vom Vertragspartner zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  3. Grundlage der Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt.
  4. Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.
  5. Änderungen sind vorbehalten, falls durch irgendwelche nicht von food & flavour zu verantwortende Ereignisse ein gleichwertiges Produkt nicht lieferbar ist wird Ersatz für dieses Produkt besorgt, auch wenn es sich nicht genau um das gleiche Produkt handelt. (Beispiel Jakobsmuschel nicht lieferbar -Garnele wird geliefert)

§ 11 Haftung gegenüber dem Kunden

  1. Wir leisten Schadensersatz bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bei jeder Form von Verschulden und bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Die Höhe der von uns zu erbringenden Ersatzleistungen ist mit Ausnahme von Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit auf jene Schäden begrenzt, die beim Abschluss des jeweiligen Vertrages für uns erkennbar waren, es sei denn, unser Kunde hat uns ausdrücklich schriftlich auf die Gefahr eines besonders großen Schadens hingewiesen. In diesem Fall ist unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt.
  3. Genießt unser Kunde für die ihm entstandenen Schäden Versicherungsschutz, beschränkt sich unsere Ersatzleistung auf die nicht vom Versicherungsschutz gedeckten Nachteile (höhere Versicherungsprämien o.Ä.).
  4. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an den überlassenen Gebäuden oder am Inventar, die durch dessen Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte verursacht wurden.
  5. Für Personen - oder Sachschäden leisten wir im Übrigen im Rahmen und zu den Bedingungen unserer Betriebshaftpflichtversicherung Ersatz in Höhe von 1.500.000 €
  6. Für entgangenen Gewinn oder immaterielle Einbußen leisten wir keinen Ersatz.
  7. Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Haftung für Leistungen Dritter

  1. Soweit wir Leistungen Dritter vermitteln (Leiharbeitsfirmen, Künstler) oder auf Veranlassung unserer Kunden solche beschaffen, handeln wir im Namen und für Rechnung des Kunden. Wir bemühen uns um eine sorgfältige Auswahl dieser Dritten. Wir sind aber nicht verpflichtet, deren Lieferungen oder Leistungen im Interesse unserer Kunden zu prüfen oder auf tatsächliche oder rechtliche Mängel der Dienstleistung dieser Dritten hinzuweisen.
  2. Ansprüche aus einer mangelhaften Leistung der Dritten gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

§ 13 Rücktrittsrecht

  1. Wir sind insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
    • höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,
    • Veranstaltungen unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen über die Person des Kunden/der Veranstaltungsteilnehmer o-der den Zweck der Veranstaltung gebucht werden,
    • eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung erfolgt,
    • Speisen und Getränke, die der Kunde mitgebracht hat, und damit nicht in unserem Hause abgenommen werden, die aber in unserem Hause verzehrt werden, müssen gegen ein vereinbartes Korkgeld, Tellergeld, Kuchengeld oder gegen Bezahlung eines Festbetrags ausgeglichen werden
    • wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder unser Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, z.B. durch unberechtigten Waffenbesitz oder durch Strafzivilrechtlich verfolgter Personen)
    • die Räumlichkeiten berechtigterweise – auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Vereinbarungen mit uns – von bestimmten Veranstaltern, insbesondere der UEFA oder der FIFA, zu Zeiten in Anspruch genommen werden, die mit der geplanten Inanspruchnahme durch den Kunden zeitlich ganz oder teilweise kollidieren.
  2. Sobald wir Kenntnis vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts haben, haben wir den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, ob wir unser Rücktrittsrecht ausüben.
  3. Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag unsererseits entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

§ 14 Pflichten des Kunden bei Benutzung unserer Räumlichkeiten

  1. Nutzt ein Kunde zu Veranstaltungszwecken von uns zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten, so hat er diese pfleglich zu behandeln.
  2. Wir behalten uns vor bei grober Verletzung unsere Hausordnung, extremer Verschmutzung oder ähnlichem eine Grundreinigung auf Kosten des Verursachers durchführen zu lassen
  3. Für die Verwendung zusätzlicher technischer oder mechanischer Einrichtungen sowie sonstiger Veranstaltungsmittel, die vorab mit uns abgestimmt werden müssen, ist allein der Kunde verantwortlich. (food & flavour haftet nicht für die mitgebrachten Dinge des Kunden). Er hat Gäste der Veranstaltung vor jedweder Gefährdung zu schützen und für einen ordnungsgemäßen Gebrauch solcher Einrichtungen zu sorgen.
  4. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Wir sind berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen unseres Gebäudes und/oder Inventars sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit uns abzustimmen. Wir können dem Kunden die Einbringung von Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln gleich welcher Art untersagen, wenn diese unserer sachgerechten Einschätzung nach nicht mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen für die Nutzung unserer Räumlichkeiten übereinstimmen oder wenn diese vertraglichen Regelungen mit unseren Vermietern oder Verpächtern widersprechen. Der Kunde kann aus dieser Untersagung keine Rechte geltend machen.
  5. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, und den dadurch eventuell entstandenen Müll auf eigene Kosten zu entsorgen. Unterlässt der Kunde dies, können wir die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen lassen und in Rechnung stellen.
  6. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich mit uns Abweichendes vereinbart wurde, ist allein der Kunde verpflichtet, zwingende Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) zu achten und erforderlichenfalls rechtzeitig, spätestens jedoch 7 Werktage vor einer Veranstaltung, alle notwendigen Erklärungen Dritter (insbesondere der GEMA) und/oder alle erforderlichen behördlichen Erlaubnisse, Gestattungen, Konzessionen oder sonstige Genehmigungen einzuholen und uns unaufgefordert vorzulegen.
  7. Liegen notwendige Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse im Sinne der vorstehenden Ziffer nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vor, sind wir berechtigt, unsere Räumlichkeiten für die Veranstaltung nicht zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung des Kunden, die vereinbarte Vergütung zu zahlen, bleibt dabei unberührt.
  8. Werden wir wegen Fehlens der notwendigen Erklärungen Dritter oder behördliche Gestattungen oder Erlaubnisse von Dritten oder von staatlichen Stellen in Anspruch genommen, so stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme frei.
  9. Die gelegentliche oder auch nur teilweise Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Verkaufsförderung, des Verkaufs oder der Bewerbung von Waren und/oder Dienstleistung, Handel sowie die Anbringung jedweder Form von Werbe- oder Hinweismaterial bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.
  10. Bei Veranstaltungen darf grundsätzlich bis 1.00 Uhr Musik gespielt werden, danach darf die Raumlautstärke nicht überschritten werden. Die Veranstaltung selbst ist um 3.00 Uhr zu beenden. Wir können eine Sperrzeit Verlängerung beantragen dies ist mindestens 7 Tage vor Veranstaltung kund zu tun, um eine strafrechtlichen Anzeige wegen Lärmstörung vorzubeugen.

§ 15 Haftung des Kunden bei Veranstaltungen

  1. Der Kunde haftet für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung unseres Eigentums oder der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, gleich ob diese Beschädigung oder Behandlung durch ihn selbst oder durch Dritte anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung zu verantworten ist.
  2. Der Kunde haftet ferner für jedweden aus der Veranstaltung heraus Dritten entstehenden Schaden in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Er stellt uns bereits jetzt unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen solcher Schäden gegen uns geltend machen können.

§ 16 Datenverarbeitung und Datenschutz

  1. Für eine ordentliche Betriebsorganisation und eine vertragsgemäße Leistungserbringung ist die elektronische Verarbeitung von Kundendaten unerlässlich. In eine solche Verarbeitung seiner Daten willigt der Kunde ausdrücklich ein. Jedoch werden die Kundendaten von food &flavour gemäß Datenschutz nicht an Dritte weitergegeben.
  2. Der Kunde willigt ein, dass food & flavour Eventcatering den Namen des Kunden für Werbezwecke, als Referenz, auf der Internetseite https://www.restaurant-frau-b.de angibt. Ihren Widerspruch richten Sie bitte an

  3. food & flavour Eventcatering
    Lisa-Marie Boser
    Weidenweg 13
    91058 Erlangen

§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des deutschen Internationalen Privatrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus oder im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und/oder Leistungen ist im vollkaufmännischen Verkehr Erlangen/ Nürnberg.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nicht berührt.